Haushaltsnahe Dienstleistungen

 

Die haushaltsnahe Dienstleistung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Die Aufwendungen für eine solche Dienstleistung können zu einer Steuerermäßigung führen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 35 a EStG.

 

Man unterscheidet zwischen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Je nach Einordnung der Dienstleistung gelten verschiedene Höchstbeträge für die Berücksichtigung.

 

Die haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Tätigkeit die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird, wie zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Alltagshilfen, Betreuung + Begleitung von Senioren, kranken und hilfsbedürftigen Personen, Haustier- und Hausservice.

 

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann auf Antrag (etwa in der Einkommensteuererklärung) 20 % der Lohnkosten, die der Steuerpflichtige an einen oder mehrere Dienstleister bezahlt hat, höchstens aber  4.000 Euro, von der Steuer abgezogen werden. Dies ist nur erlaubt, wenn Rechnungen vorliegen und die Lohnkosten über eine Bank überwiesen wurden (keine Barzahlungen).

 

mobile Tierbetreuung ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar!

 

Wer sein Tier während des Urlaubs zu Hause betreuen lässt, kann die Beträge nach den Urteilen verschiedener Finanzgerichte von der Steuer absetzen.

 

Wichtig dabei: Die Tiere müssen privat von einem gewerblichen Katzen- oder Hundesitter behütet werden. (Urteil des Finanzgerichtes Münster, AZ: 6 K 3010/10 E)